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Haftungsausschluss

Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen:

Der Veranstalter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).

In diesen Fällen haften wir lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung des Veranstalters  ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Unbeschadet der vorstehenden Regelung übernimmt der Veranstalter keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer, die sich aus der Teilnahme an der Veranstaltung ergeben. Die Vergütung für eventuelle medizinische Behandlungen durch das medizinische Personal vor Ort hat jeder Teilnehmer selbst zu tragen.

Wir empfehlen vorab eine ärztliche Untersuchung und den PAPS-Test: www.paps-test.de. Die Teilnehmer erklären, gesund und auf den Wettkampf ausreichend vorbereitet zu sein.

Die Teilnehmer müssen beachten, dass auf der Laufstrecke keine weiterführenden Sonderrechte bzw. Ausnahmegenehmigungen gelten und innerhalb der Strecke mit Ziel- und Quellverkehr gerechnet werden muss, so, dass die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gelten. Der

Veranstalter weist eindringlich auf die Beachtung der Verkehrsvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) hin. Die Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Die Teilnehmer erkennen die Ausschreibung an und sind sich der Strecke selbst sowie ihrem Verhalten auf der Strecke bewusst.

Den Teilnehmerinnen/Teilnehmern ist die empfohlene Ausrüstung bekannt. Bei Nichtantreten oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Organisationsgebühr.

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